Pflichtpraktikum
Dauer des Pflichtpraktikums
Gemäß dem Lehrplan ist die Pflichtpraxis ein fester Bestandteil des Ausbildungs-programmes und daher von jedem Schüler abzuleisten.
Dreijährige Gastgewerbeschule
Insgesamt 168 Tage Pflichtpraxis vor Zulassung zur Abschlussprüfung
Fünfjährige Höhere Lehranstalt für Tourismus
Insgesamt 248 Tage Pflichtpraxis vor Eintritt in den 5. Jahrgang
Die nicht im schuleigenen Betrieb eingesetzten Schüler haben die Ferialpraxis in einem von der Schule für geeignet befundenen Betrieb zu absolvieren. Eine Befreiung von dieser Einsatzpflicht ist grundsätzlich NICHT möglich. Die Schule ist berechtigt, Praxisplätze von Schülern abzulehnen, die mit dem Ausbildungsziel der Schule nicht zu vereinbaren sind. Schüler, die ihre Pflichtpraxis ohne Grund nicht vollständig nachweisen können, haben keinen Anspruch auf den Antritt zur Abschlussprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung.